Wer bei der Uelzener eine Zuchthündin in der Hundekrankenversicherung mitversichert, erhält Zusatzleistungen wie konventionelle Geburtshilfe und die Erstbehandlung der Welpen; die Welpen selbst genießen nach 30 Tagen Wartezeit ab Geburt bis zur Abgabe an den Käufer, längstens 12 Wochen nach der Geburt, Schutz für versicherte Operationen. Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel und der Chip bleiben ausgeschlossen, und bei bestehender Trächtigkeit zur Antragstellung greift der Schutz erst 12 Wochen nach der Geburt.
Haben Sie eine Zuchthündin versichert, so sind folgende Zusatzleistungen eingeschlossen:
- konventionelle Geburtshilfe
- Erstbehandlung der Welpen (Nabelschnur durchtrennen, Reanimation der Welpen, trocken reiben)
Für Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin besteht Versicherungsschutz für versicherte Operationen. Dieser Versicherungsschutz beginnt nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt. Er ist bis zur Abgabe an den Käufer begrenzt, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt.
Nicht versichert sind für die Welpen Ihrer versicherten Zuchthündin:
- Impfkosten
- Wurmkuren
- Parasitenmittel
- einmalige Kosten für einen Identifizierungschip
- über Ihre Zuchthündin versicherte Leistungen aus der Krankenversicherung und der Gesundheitspauschale
Auch eventuell zusätzlich versicherte Leistungen aus dem Sonder-OP-Baustein, dem Reha-Baustein und dem Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen. Ausgenommen davon sind über den Sonder-OP-Baustein versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch). Für diesen Eingriff besteht nach Ablauf einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt Versicherungsschutz, maximal bis 12 Wochen nach der Geburt.
Stirbt Ihre versicherte Zuchthündin bei der Geburt der Welpen oder innerhalb von 12 Wochen nach der Geburt, entfällt der Versicherungsschutz für ihre Welpen mit dem Tod Ihrer versicherten Zuchthündin. Sie können den Versicherungsschutz für diese Welpen bis zu 12 Wochen nach der Geburt fortführen, indem Sie den Beitrag zahlen.
Ist Ihre zu versichernde Zuchthündin bei Antragstellung bereits trächtig, beginnt der Versicherungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Das heißt: Für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Ist eine Zuchthündin versichert, sind konventionelle Geburtshilfe und die Erstversorgung der Welpen eingeschlossen. Die Welpen selbst sind für versicherte Operationen abgesichert – allerdings erst nach 30 Tagen Wartezeit und höchstens bis zur Abgabe an den Käufer bzw. 12 Wochen nach der Geburt. Bestimmte Leistungen wie Impfungen, Wurmkuren, Parasitenmittel und der Chip sind für die Welpen ausgenommen. War die Hündin schon bei Antragstellung trächtig, greift der Schutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt.
Häufige Fragen
Welche Zusatzleistungen gibt es für eine versicherte Zuchthündin?
Eingeschlossen sind die konventionelle Geburtshilfe und die Erstbehandlung der Welpen, also das Durchtrennen der Nabelschnur, die Reanimation der Welpen und das Trockenreiben.
Ab wann und wie lange sind die Welpen für Operationen versichert?
Der Versicherungsschutz für versicherte Operationen der Welpen beginnt nach einer Wartezeit von 30 Tagen ab dem Tag der Geburt. Er ist bis zur Abgabe an den Käufer begrenzt, längstens jedoch bis 12 Wochen nach der Geburt.
Was ist für die Welpen nicht mitversichert?
Nicht versichert sind Impfkosten, Wurmkuren, Parasitenmittel und die einmaligen Kosten für einen Identifizierungschip sowie über die Zuchthündin versicherte Leistungen aus der Krankenversicherung und der Gesundheitspauschale. Auch Leistungen aus dem Reha- und Zahnzusatz-Baustein gelten nicht für die Welpen.
Was gilt, wenn die Hündin bei Antragstellung bereits trächtig ist?
Dann beginnt der Versicherungsschutz für diese Zusatzleistungen erst 12 Wochen nach der Geburt der Welpen. Für die bei Antragstellung bestehende Trächtigkeit und die daraus geborenen Welpen besteht kein Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Premium-Plus 2025