Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt als Rassehund ein Tier aus einer genetisch verwandten Hundepopulation, deren Rasse durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannt ist. Diese Begriffsbestimmung legt fest, welche Hunde als Rassehund im Sinne der Bedingungen gelten.
Ein Rassehund ist ein Individuum aus einer genetisch verwandten Hundepopulation. Diese Population ist durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannt.
Was bedeutet das konkret?
Ein Rassehund ist demnach ein Hund, der zu einer Population genetisch verwandter Tiere gehört. Voraussetzung ist, dass diese Rasse von der Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannt wird.
Häufige Fragen
Was zählt als Rassehund im Sinne dieser Definition?
Als Rassehund gilt ein Individuum aus einer genetisch verwandten Hundepopulation, die durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI) anerkannt ist.
Wer muss eine Rasse anerkennen, damit sie als Rassehund gilt?
Die Anerkennung erfolgt durch die Fédération Cynologique Internationale (FCI).
Wofür steht die Abkürzung FCI?
FCI steht für die Fédération Cynologique Internationale.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Premium-Plus 2025