Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener kann sich der Beitrag ändern, wenn tarifliche Maßnahmen greifen: Der Versicherer darf die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen anpassen, Merkmale zur Beitragsberechnung ersetzen oder neue einführen, und außerdem den Beitrag an das steigende Lebensalter des versicherten Hundes anpassen. Solche Änderungen werden jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam, teils verbunden mit einem Kündigungsrecht.
Änderung der Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen
Wir sind berechtigt, die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen zu ändern. Voraussetzung ist, dass die geänderten Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen.
Die geänderten Regelungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie ein Kündigungsrecht.
Ersatz alter oder Einführung neuer Merkmale zur Beitragsberechnung
Wir sind berechtigt, die Merkmale zur Beitragsberechnung durch andere zu ersetzen oder neue hinzuzufügen. Voraussetzung ist, dass diese Merkmale
- für die Art und die Größe des Versicherungsrisikos bestimmend sind,
- ein angemessenes Verhältnis von Versicherungsbeitrag und Versicherungsleistung gewährleisten,
- den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und der Versicherungstechnik entsprechen.
Die ersetzten oder neuen Merkmale zur Beitragsberechnung werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie ein Kündigungsrecht.
Lebensalter des versicherten Hundes
Richtet sich der Beitrag nach dem Lebensalter Ihres versicherten Hundes, wird während der Vertragslaufzeit eine Anpassung an das veränderte Lebensalter vorgenommen. Dadurch kann es zu einer Beitragserhöhung kommen.
Der angepasste Beitrag wird ab Beginn des auf das geänderte Lebensalter folgenden Versicherungsjahres wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer darf die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen ändern sowie einzelne Berechnungsmerkmale ersetzen oder neue einführen, sofern dies den anerkannten versicherungsmathematischen und versicherungstechnischen Grundsätzen entspricht. Solche Änderungen gelten jeweils ab dem nächsten Versicherungsjahr, und in diesen Fällen steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu. Hängt der Beitrag vom Lebensalter Ihres Hundes ab, wird er während der Laufzeit an das veränderte Alter angepasst, was zu einer Beitragserhöhung führen kann.
Häufige Fragen
Kann der Versicherer die für den Beitrag maßgeblichen Merkmale ändern?
Ja. Der Versicherer darf die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen ändern sowie Berechnungsmerkmale ersetzen oder neue hinzufügen, sofern dies den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entspricht. Neue Merkmale müssen zusätzlich für Art und Größe des Risikos bestimmend sein und ein angemessenes Verhältnis von Beitrag und Leistung gewährleisten.
Ab wann gelten solche Beitragsänderungen?
Geänderte Regelungen sowie ersetzte oder neue Berechnungsmerkmale werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam. Ein an das Lebensalter angepasster Beitrag gilt ab Beginn des Versicherungsjahres, das auf das geänderte Lebensalter folgt.
Habe ich bei einer solchen Änderung ein Kündigungsrecht?
Ja. Sowohl bei der Änderung der Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen als auch beim Ersatz oder der Einführung neuer Berechnungsmerkmale steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Warum kann mein Beitrag steigen, obwohl sich sonst nichts ändert?
Wenn sich der Beitrag nach dem Lebensalter Ihres versicherten Hundes richtet, wird er während der Vertragslaufzeit an das veränderte Lebensalter angepasst. Dadurch kann es zu einer Beitragserhöhung kommen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung OP 2025