Für die Hunde-OP-Versicherung Basis der Uelzener gelten am Standort Uelzen klar geregelte Wartezeiten – von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn über sechs Monate bei Kastration bis zu einem Jahr für besondere Erkrankungen. Hier finden Sie zudem alle Kontakt-, Identifikations- und Bankdaten im Überblick.
Kontaktdaten:
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand:
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende:
- Susanne Treiber
Identifikationsdaten:
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung:
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten:
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Start Ihres Vertrags gilt zunächst eine Sperrzeit, bevor bestimmte Leistungen greifen. Grundsätzlich besteht eine allgemeine Wartezeit; für einzelne Bereiche wie besondere Erkrankungen, Kastration oder die zusätzlich vereinbarten Bausteine gelten jeweils eigene, teils längere Fristen. Für die tierärztliche Kennzeichnung per ISO-konformem Chip müssen Sie hingegen keine Wartezeit abwarten.
Häufige Fragen
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt bei einer Kastration oder Sterilisation?
Bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen gilt eine Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Wie lange ist die Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen?
Für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen gilt – sofern vertraglich vereinbart – eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Gibt es Leistungen ohne Wartezeit?
Ja. Für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, besteht keine Wartezeit.
Welche Wartezeit gilt bei Vertragsänderungen oder -erweiterungen?
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.