Die Uelzener Hunde-OP-Versicherung Basis leistet bei Operationen innerhalb Deutschlands und schützt versicherte Hunde auch bei Auslandsaufenthalten innerhalb Europas bis zu einer Dauer von 12 Monaten – erstattet wird dabei maximal im Umfang der in Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Geltungsbereich in der Uelzener Hunde-OP-Versicherung Basis:
- Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
- Im BASIS-Schutz haben Sie für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
- Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Was bedeutet das konkret?
In Deutschland ist Ihr Hund über die Basis-OP-Versicherung geschützt. Reisen Sie mit Ihrem Hund ins europäische Ausland, gilt der Schutz weiterhin – allerdings nur für Auslandsaufenthalte, die eine bestimmte Höchstdauer nicht überschreiten. Für Behandlungen im Ausland orientiert sich die Erstattung an den in Deutschland üblichen Tierarztgebühren.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Hunde-OP-Versicherung Basis?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ist mein Hund auch im europäischen Ausland versichert?
Ja. Im BASIS-Schutz besteht für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten.
Wie hoch ist die Erstattung bei Leistungsfällen im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland und innerhalb Europas besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wie lange darf sich mein Hund maximal im Ausland aufhalten?
Der Versicherungsschutz besteht bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten innerhalb Europas.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025