In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Vertragsparteien:
Sie
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
Versichertes Tier
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sie
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer“.
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer“.
Versichertes Tier
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025