In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Recht auf Sonderkündigung bei Erhöhung des Beitrags:
Erhöhen wir die Beiträge, können Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die Information über die Erhöhung des Beitrags zugegangen ist. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch, wenn der höhere Beitrag wirksam wird. Wir haben Sie in der Mitteilung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung der Beiträge wirksam wird, zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Erhöhen wir die Beiträge, können Sie den Vertrag kündigen. Dafür haben Sie eine Frist von einem Monat. Die Frist beginnt, sobald Ihnen die Information über die Erhöhung des Beitrags zugegangen ist. Die Kündigung wirkt sofort, frühestens jedoch, wenn der höhere Beitrag wirksam wird. Wir haben Sie in der Mitteilung auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen. Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat, bevor die Erhöhung der Beiträge wirksam wird, zugehen. Eine Erhöhung der Versicherungssteuer begründet kein Sonderkündigungsrecht.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025