In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand:
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt, geltend machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt, geltend machen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025