In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Anpassung des Beitrags:
Ergibt die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge (Bagatellgrenze), gelten folgende Regeln:
im Falle einer Steigerung sind wir berechtigt,
im Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet,
die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen. Wird eine Veränderung von weniger als 3,5 % der Beiträge festgestellt, werden die Beiträge nicht angepasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ergibt die Prüfung eine Veränderung von mindestens 3,5 % der Beiträge (Bagatellgrenze), gelten folgende Regeln:
im Falle einer Steigerung sind wir berechtigt,
im Falle einer Verminderung sind wir verpflichtet,
die Beiträge für die bestehenden Verträge anzupassen. Wird eine Veränderung von weniger als 3,5 % der Beiträge festgestellt, werden die Beiträge nicht angepasst.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025