In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Zahlung der Leistung:
Wir erbringen unsere Leistungen, wenn unsere Feststellungen zum Grund und zur Höhe unserer Leistungspflicht abgeschlossen sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wir erbringen unsere Leistungen, wenn unsere Feststellungen zum Grund und zur Höhe unserer Leistungspflicht abgeschlossen sind.
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