In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Pflichten vor einem Leistungsfall:
Besteht eine Versicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen Versicherer oder wird eine zusätzliche Versicherung für Ihr versichertes Tier nach Abschluss dieses Vertrages bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren (Name der Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art des Vertrages).
Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Besteht eine Versicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen Versicherer oder wird eine zusätzliche Versicherung für Ihr versichertes Tier nach Abschluss dieses Vertrages bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren (Name der Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art des Vertrages).
Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025