In der Hunde-Krankenversicherung Premium Plus der Uelzener sind Hunde ab dem ersten Lebenstag versicherbar, die Versicherungsleistung ist grundsätzlich nicht begrenzt und es gelten abgestufte Wartezeiten von 30 Tagen bis zu einem Jahr sowie klare Vorgaben zu Erstattungslimits und Rechnungsnachweisen.
Versicherbare Hunde:
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
- Die Versicherungsleistung im PREMIUM PLUS-Schutz ist nicht begrenzt.
- Für die besonderen Erkrankungen und Operationen aus dem Sonder-OP-Baustein, sofern vertraglich vereinbart, erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die Begrenzung gilt für den Tag der Operation.
- Für im Ausland vorkommende Leistungsfälle erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus der Gesundheitspauschale erstatten wir maximal 200 € pro Versicherungsjahr.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen.
Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Wartezeiten:
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligungen:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
- Leistungen aus der Gesundheitspauschale
Was bedeutet das konkret?
Der Premium Plus-Schutz kann für Hunde ab dem ersten Lebenstag abgeschlossen werden. Die grundsätzliche Versicherungsleistung ist ohne Höchstbetrag, während einzelne Bausteine wie Sonder-OP, Auslandsfälle, Gesundheitspauschale, Reha und Zahnzusatz eigene Jahreshöchstbeträge haben. Für Erstattungen sind tierärztliche Rechnungen mit bestimmten Angaben nach GOT nötig. Je nach Leistungsart müssen unterschiedliche Wartezeiten abgewartet werden, bevor ein Anspruch besteht.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist mein Hund versicherbar?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Gibt es eine Obergrenze für die Versicherungsleistung?
Die Versicherungsleistung im PREMIUM PLUS-Schutz ist nicht begrenzt. Für einzelne Bausteine gelten jedoch eigene Jahreshöchstbeträge: maximal 3.000 € für den Sonder-OP-Baustein, 3.000 € für Leistungsfälle im Ausland, 200 € für die Gesundheitspauschale sowie jeweils 1.000 € für den Reha- und den Zahnzusatz-Baustein pro Versicherungsjahr.
Wie lange sind die Wartezeiten?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn. Für besondere Erkrankungen und Operationen sowie bei vorvertraglichen, nicht bekannten Erkrankungen oder angeborenen Fehlentwicklungen gilt 1 Jahr. Bei Kastration oder Sterilisation sind es 6 Monate. Für Reha- und Zahnzusatz-Baustein gelten jeweils 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Für welche Leistungen gilt keine Wartezeit?
Keine Wartezeit gilt für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen ISO-Norm-konformen Identifizierungschip sowie für Leistungen aus der Gesundheitspauschale.
Was muss eine tierärztliche Rechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025