Für die Uelzener Hunde-OP-Versicherung Premium gelten klar geregelte Wartezeiten: von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn über 6 Monate bei Kastration bis zu einem Jahr für besondere Erkrankungen und Operationen. Auch für Welpen versicherter Zuchthündinnen, Reha- und Zahnzusatz-Bausteine sind eigene Fristen festgelegt.
Kontaktdaten
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber
Identifikationsdaten
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt. Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Was bedeutet das konkret?
Nach dem Start Ihres Vertrags müssen bestimmte Fristen abgewartet werden, bevor Leistungen in Anspruch genommen werden können. Für die meisten Leistungen gilt eine kurze allgemeine Wartezeit, während für einzelne Operationen und Zusatzbausteine längere Fristen vorgesehen sind. Nur die Kostenbeteiligung an der Chip-Kennzeichnung ist ohne Wartezeit möglich. Diese Übersicht dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wie lange dauert die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn.
Welche Wartezeit gilt bei einer Kastration oder Sterilisation?
Für eine Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen gilt eine Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Wie lange ist die Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen?
Für besondere Erkrankungen und Operationen sowie für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen beträgt die Wartezeit jeweils 1 Jahr ab Versicherungsbeginn (sofern vertraglich vereinbart).
Für welche Leistung gilt keine Wartezeit?
Für die Kostenbeteiligung an der tierärztlichen Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, gilt keine Wartezeit.
Welche Wartezeit gilt für Reha- und Zahnzusatz-Baustein?
Für Leistungen aus dem Reha-Baustein und aus dem Zahnzusatz-Baustein (jeweils sofern vertraglich vereinbart) gilt eine Wartezeit von 30 Tagen ab Versicherungsbeginn.