In der Hunde-OP-Versicherung Premium der Uelzener sind bestimmte Leistungen vom Versicherungsschutz ausgenommen – etwa bekannte Vorerkrankungen, Operationen innerhalb der Wartezeit, kosmetische Zahneingriffe oder Behandlungen ohne Sonder-OP-, Reha- oder Zahnzusatz-Baustein. Hier erfahren Sie im Überblick, für welche Fälle kein Leistungsanspruch besteht.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Die Hunde-OP-Versicherung Premium deckt operative Behandlungen ab, allerdings nicht in jedem Fall. Grundsätzlich ausgeschlossen sind unter anderem bereits bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit sowie kosmetische Eingriffe. Einige Leistungen – etwa besondere Erkrankungen, vorvertragliche unbekannte Erkrankungen, angeborene Fehlentwicklungen, Physiotherapie oder Zahnbehandlungen – sind nur dann abgedeckt, wenn der jeweils passende Zusatzbaustein (Sonder-OP-, Reha- oder Zahnzusatz-Baustein) vereinbart wurde. Auch verschiedene Neben- und Verwaltungskosten sowie Behandlungen durch nahe Angehörige oder Nichttierärzte gehören nicht zum Leistungsumfang.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich zugehöriger Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Wie werden Operationen innerhalb der Wartezeit behandelt?
Operationen einschließlich zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Beim Sonder-OP-Baustein mit 1-jähriger Wartezeit besteht jedoch Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf der Wartezeit aufgetreten ist, die Operation samt Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Sind Zahnbehandlungen abgedeckt?
Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung sind nur mit dem Zahnzusatz-Baustein versichert. Operationen am Gebiss, die der Herstellung des Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben, sind auch mit Zahnzusatz-Baustein ausgeschlossen.
Ist Physiotherapie versichert?
Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien sind nur dann versichert, wenn Sie den Reha-Baustein abgeschlossen haben.
Werden Verwaltungs- und Nebenkosten übernommen?
Nein. Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes, Transportkosten, die Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder Bescheinigungen sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten) sind nicht versichert.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025