In der Hunde-OP-Versicherung Basis der Uelzener gibt es klare Grenzen: Bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit, bestimmte Zahn-, Physio- und Sonderleistungen ohne passenden Baustein sowie zahlreiche weitere Fälle sind nicht versicherbar. Hier finden Sie den vollständigen Überblick, welche Leistungen ausgeschlossen sind und wann Zusatzbausteine greifen.
Sie haben keinen Leistungsanspruch für:
- bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit;
- Folgen von Mängeln und Krankheiten, die bei Abschluss der Versicherung bekannt sind oder vor Ablauf der jeweiligen Wartezeit auftreten. Bei Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit im Rahmen des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart, haben Sie jedoch auch dann einen Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Operation einschließlich Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird;
- Vorsorge- oder freiwillige Untersuchungen, prophylaktische Eingriffe sowie Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer veterinärmedizinisch notwendigen Operation stehen;
- Folgen von Erkrankungen und Unfällen bzw. deren Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nach Beendigung des Vertrages anfallen;
- nachträgliche Operationen und Operationen Ihres versicherten Hundes wegen einer Krankheit oder eines Unfalls sowie deren Folgen, jeweils einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die während einer Unterbrechung des Versicherungsschutzes auftreten.
Weiterhin besteht kein Leistungsanspruch für:
- Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2 (alle Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen, sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen), sofern Sie nicht den Sonder-OP-Baustein versichert haben;
- Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien, sofern Sie nicht den Reha-Baustein versichert haben;
- Gebisskorrekturen, Zahnprothesen und Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, sofern Sie nicht den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate, die infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation nicht stationär verabreicht werden;
- Operationen am Gebiss Ihres versicherten Hundes einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die der Herstellung des jeweiligen Zucht- oder Rassestandards dienen und ästhetischen Charakter haben. Dies gilt auch dann, wenn Sie den Zahnzusatz-Baustein versichert haben;
- Operationen unter Anwendung von Lokalanästhesie, Biopsie, Punktion, diagnostische und therapeutische Endoskopie als eigenständiger Eingriff sowie die Fremdkörperentfernung ohne Endoskop einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Sie als Versicherungsnehmer sowie Ehegatten, Lebenspartner, Kinder oder Eltern;
- Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des behandelnden Tierarztes;
- Transportkosten Ihres versicherten Hundes;
- Erstellung von Gesundheitszeugnissen und Gutachten, Bescheinigungen, Aufnahmeuntersuchung und Kennzeichnung Ihres versicherten Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten);
- tierärztliche Konsultationen und Untersuchungen, die keine Operation nach sich ziehen und Maßnahmen vorbeugenden Charakters;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge von Epidemien und Pandemien;
- Tragevorrichtungen, Gehhilfen, Geschirr und Pflegemittel;
- wissenschaftlich nicht anerkannte Diagnose- und Therapiemaßnahmen wie die Goldimplantation sowie Operationen, Heilbehandlungen und Untersuchungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen durch Nichttierärzte;
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die durch Kernenergie, Erdbeben, Überschwemmungen, Krieg, innere Unruhen oder hoheitliche Eingriffe erforderlich geworden sind;
- physiologisch ablaufende Geburten, Untersuchungen und Heilbehandlungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen der Welpen nach einer Geburt bzw. einem Kaiserschnitt, außer Sie haben laut Versicherungsschein eine Zuchthündin versichert;
- unblutige Reposition luxierter Gelenke einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen;
- Folgen von nicht versicherten Eingriffen.
Was bedeutet das konkret?
Nicht jede tierärztliche Maßnahme ist über die Hunde-OP-Versicherung Basis abgedeckt. Ausgeschlossen sind unter anderem bereits bekannte Vorerkrankungen, Behandlungen innerhalb der Wartezeit sowie reine Vorsorge- und Verwaltungsleistungen. Manche Bereiche – etwa besondere Erkrankungen, Physiotherapie oder Zahnleistungen – lassen sich nur über die passenden Zusatzbausteine (Sonder-OP-, Reha- oder Zahnzusatz-Baustein) absichern. Ohne diese Bausteine besteht dafür kein Leistungsanspruch.
Häufige Fragen
Sind bereits bekannte Vorerkrankungen mitversichert?
Nein. Für bereits vor Vertragsabschluss bekannte Vorerkrankungen sowie begonnene oder veterinärmedizinisch angeratene Operationen einschließlich Diagnostik und Vor- und Nachbehandlungen besteht kein Leistungsanspruch.
Gilt Versicherungsschutz bereits während der Wartezeit?
Operationen einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert. Beim Sonder-OP-Baustein mit 1-jähriger Wartezeit besteht jedoch Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung vor Ablauf der Wartezeit auftrat, die Operation samt Vor- und Nachbehandlungen aber nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Sind Physiotherapie oder Zahnbehandlungen abgedeckt?
Physiotherapie, Phytotherapie und Regenerative Therapien sind nur mit dem Reha-Baustein versichert. Gebisskorrekturen, Zahnprothesen, Überkronung sowie prophylaktische Zahnreinigung, -politur oder Zahnsteinentfernung sind nur mit dem Zahnzusatz-Baustein abgedeckt.
Werden Transport- und Verwaltungskosten übernommen?
Nein. Wege-, Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes, Transportkosten des Hundes sowie nichtmedizinische Verwaltungs- und Nebenkosten (z. B. Porto- und Kurierkosten) und die Erstellung von Gesundheitszeugnissen, Gutachten oder Bescheinigungen sind nicht versichert.
Sind besondere Erkrankungen ohne Zusatzbaustein versichert?
Nein. Besondere Erkrankungen und Operationen gemäß Ziffer 2.2, vorvertragliche nicht bekannte Erkrankungen sowie angeborene Fehlentwicklungen (rassespezifische und Erberkrankungen) sind nur versichert, wenn Sie den Sonder-OP-Baustein abgeschlossen haben.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025