In der Uelzener Hunde-OP-Versicherung Premium sind Hunde ab dem ersten Lebenstag versicherbar, die maximale Versicherungsleistung beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr. Erfahren Sie, welche Erstattungslimits für Reha- und Zahnzusatz-Bausteine gelten, wann eine Selbstbeteiligung nötig ist und welche Nachweise verlangt werden.
Wartezeiten
Versicherbare Hunde:
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
- Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
- Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Selbstbeteiligung:
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen Ihres versicherten Hundes,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel,
- den Rechnungsbetrag.
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Hund bereits ab dem ersten Lebenstag versichern. Im PREMIUM-Schutz stehen Ihnen pro Versicherungsjahr bis zu 3.000 € für Operationskosten zur Verfügung, ergänzende Bausteine für Reha und Zahnzusatz haben jeweils ein eigenes Limit. Bei älteren Hunden ist eine Selbstbeteiligung nötig, und für die Erstattung reichen Sie eine detaillierte Tierarztrechnung nach GOT ein.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz?
Die maximale Versicherungsleistung beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr, einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart. Bei versicherten Zuchthündinnen gilt dieses Limit auch für die Hündin und ihre Welpen zusammen.
Welche Limits gelten für die Reha- und Zahnzusatz-Bausteine?
Sofern vertraglich gesondert vereinbart, werden für Leistungen aus dem Reha-Baustein maximal 1.000 € und für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr erstattet.
Wann ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Was muss die Tierarztrechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.