In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Frist und Form für die Ausübung unserer Rechte:
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung dürfen wir nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Dabei informieren wir Sie über die Umstände, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages bzw. einer Vertragsänderung. Falls Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, können wir die Rechte auch noch nach Ablauf der Fristen geltend machen.
Unsere Rechte zum Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung entfallen, wenn wir Sie nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
- Fälligkeit, Beitragszahlung, Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung dürfen wir nur innerhalb eines Monats geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht, die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Dabei informieren wir Sie über die Umstände, auf die wir unsere Erklärung stützen. Innerhalb der Monatsfrist dürfen wir auch nachträglich weitere Umstände nach deren Kenntniserlangung zur Begründung unserer Erklärung angeben.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung enden fünf Jahre nach Abschluss des Vertrages bzw. einer Vertragsänderung. Falls Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, beträgt die Frist zehn Jahre. Ist der Leistungsfall vor Ablauf dieser Fristen eingetreten, können wir die Rechte auch noch nach Ablauf der Fristen geltend machen.
Unsere Rechte zum Rücktritt, Kündigung und Vertragsanpassung sind ausgeschlossen, wenn wir den nicht angezeigten Umstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten.
Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung entfallen, wenn wir Sie nicht durch gesonderte Mitteilung in Textform auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung hingewiesen haben.
- Fälligkeit, Beitragszahlung, Vertragsbeginn und Beginn des Versicherungsschutzes
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025