Bei der Uelzener Hunde-OP-Versicherung Premium Plus sind Hunde ab dem ersten Lebenstag versicherbar. Erfahren Sie hier alles zum unbegrenzten Erstattungslimit im Premium-Plus-Schutz, zu den Zusatzbausteinen, den Nachweispflichten per tierärztlicher Rechnung sowie zu den geltenden Wartezeiten von 30 Tagen bis zu einem Jahr.
Versicherbare Hunde:
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
- Die Versicherungsleistung im PREMIUM PLUS-Schutz ist nicht begrenzt.
- Für die besonderen Erkrankungen und Operationen aus dem Sonder-OP-Baustein, sofern vertraglich vereinbart, erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für im Ausland vorkommende Leistungsfälle erstatten wir maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen Ihres versicherten Hundes,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel,
- den Rechnungsbetrag.
Wartezeiten:
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Hunde können bereits ab dem ersten Lebenstag abgesichert werden. Im Premium-Plus-Schutz gibt es für die Versicherungsleistung grundsätzlich keine Obergrenze, während einzelne Zusatzbausteine sowie Leistungsfälle im Ausland mit festen Jahresgrenzen begrenzt sind. Damit Kosten übernommen werden, ist ein Nachweis über eine detaillierte, GOT-konforme Tierarztrechnung nötig. Je nach Art der Behandlung müssen Sie unterschiedliche Wartezeiten nach Versicherungsbeginn beachten, bevor der Schutz greift.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter ist mein Hund versicherbar?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Ist die Leistung im Premium-Plus-Schutz begrenzt?
Die Versicherungsleistung im PREMIUM PLUS-Schutz ist nicht begrenzt. Für den Sonder-OP-Baustein und für Leistungsfälle im Ausland gelten maximal 3.000 € pro Versicherungsjahr, für den Reha-Baustein und den Zahnzusatz-Baustein maximal je 1.000 € pro Versicherungsjahr (sofern vertraglich vereinbart).
Wie lange ist die allgemeine Wartezeit?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn. Für bestimmte Operationen und Erkrankungen gelten abweichende Wartezeiten von bis zu einem Jahr.
Welche Angaben muss die Tierarztrechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Gibt es Leistungen ohne Wartezeit?
Ja. Für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, besteht keine Wartezeit.