In der Hunde-Krankenversicherung Basis der Uelzener sind Hunde ab dem ersten Lebenstag versicherbar, das Erstattungslimit liegt bei 1.500 € pro Versicherungsjahr. Erfahren Sie mehr zu Selbstbeteiligung ab 6 Jahren, den nötigen Nachweisen zur tierärztlichen Rechnung sowie zu allen Wartezeiten – von 30 Tagen bis zu einem Jahr.
Versicherbare Hunde:
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit:
- Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
- Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Selbstbeteiligung:
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Grundsatz:
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss den Namen Ihres versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Adresse:
Uelzener Allgemeine Versicherungs- Gesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
29525 Uelzen
Kontaktdaten:
- Tel. 0581 8070-0
- Fax 0581 8070-248
- www.uelzener.de
- info@uelzener.de
Vorstand:
- Imke Brammer-Rahlfs (Vorsitzende)
- Bernd Fischer (Stv.), Joachim Unger
Aufsichtsratsvorsitzende: Susanne Treiber
Identifikationsdaten:
- Amtsgericht Lüneburg HRB 120469
- USt-IdNr.: DE 116 681 647
- StNr.: 47 207 00011
- StNr. beim BZSt: 809/V90809020562
Bankverbindung:
- Commerzbank AG
- IBAN: DE80 2584 0048 0569 0334 00
- BIC: COBADEFF249
- Gläubiger-ID: DE19ZZZ00000118549
Wartezeiten:
- Allgemeine Wartezeit: 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für besondere Erkrankungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 1 Jahr ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit bei einer Kastration oder Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 6 Monate ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für eine Operation eines Welpen (nur bei versicherten Zuchthündinnen) einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen: 30 Tage ab Geburt; Über den Sonder-OP-Baustein der versicherten Zuchthündin versicherte Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart) sind im Welpen-OP-Schutz nicht mitversichert, ausgenommen Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen infolge der Umbilicalhernie (Nabelbruch) unter Berücksichtigung der Wartezeit von 30 Tagen.
- Wartezeit für Leistungen aus dem Reha-Baustein (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
- Wartezeit für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen (sofern vertraglich vereinbart): 30 Tage ab Versicherungsbeginn
Bei Vertragsänderungen oder Vertragserweiterungen gelten die Wartezeitregelungen für den hinzukommenden Teil des Versicherungsschutzes.
Sie haben keine Wartezeit für folgende Kostenbeteiligung:
- Tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Im BASIS-Tarif können Hunde von Geburt an versichert werden. Pro Versicherungsjahr steht ein bestimmtes Erstattungslimit zur Verfügung, das auch für eine Zuchthündin samt ihrer Welpen zusammen gilt. Ist der Hund bei Antragstellung schon älter, ist eine Selbstbeteiligung vorgesehen. Für die Erstattung brauchen Sie eine tierärztliche Rechnung mit den geforderten Angaben. Nach Vertragsbeginn gelten je nach Behandlung unterschiedlich lange Wartezeiten, bevor Leistungen erbracht werden.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz?
Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart). Bei einer versicherten Zuchthündin gilt dieser Betrag für die Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt.
Wann ist eine Selbstbeteiligung erforderlich?
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Welche Wartezeit gilt allgemein?
Die allgemeine Wartezeit beträgt 30 Tage ab Versicherungsbeginn. Für besondere Erkrankungen und Operationen sowie für Behandlungen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen oder angeborener Fehlentwicklungen gilt jeweils 1 Jahr ab Versicherungsbeginn. Bei Kastration oder Sterilisation sind es 6 Monate.
Wofür entfällt die Wartezeit?
Für die tierärztliche Kennzeichnung durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, besteht keine Wartezeit.