In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Kündigung nach einem Leistungsfall:
Nach dem Eintritt eines Leistungsfalles können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nach dem Eintritt eines Leistungsfalles können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ihre Kündigung wird mit Zugang bei uns wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025