Die Uelzener Hunde-OP-Versicherung Premium bietet Versicherungsschutz für Leistungsfälle in Deutschland und gilt zusätzlich bei Auslandsaufenthalten des versicherten Hundes bis zu 12 Monaten – erstattet wird dabei maximal im Umfang der deutschen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Im PREMIUM-Schutz haben Sie für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten Versicherungsschutz.
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz greift in erster Linie für Behandlungen in Deutschland. Reisen Sie mit Ihrem Hund ins Ausland, bleibt der Versicherungsschutz für eine begrenzte Aufenthaltsdauer bestehen. Bei Behandlungen im Ausland orientiert sich die Erstattung an den in Deutschland geltenden tierärztlichen Gebühren.
Häufige Fragen
Wo gilt der Versicherungsschutz der Hunde-OP-Versicherung Premium?
Der Versicherungsschutz gilt für Leistungsfälle innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Ist mein Hund auch im Ausland versichert?
Ja, im PREMIUM-Schutz besteht für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Versicherungsschutz bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt des versicherten Hundes von 12 Monaten.
Wie hoch ist die Erstattung bei Behandlungen im Ausland?
Für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht ein Leistungsanspruch maximal im Umfang der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).
Wie lange darf sich mein Hund maximal im Ausland aufhalten?
Der Versicherungsschutz für Leistungsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland gilt bis zu einem maximalen Auslandsaufenthalt Ihres versicherten Hundes von 12 Monaten.