In der Hunde-Krankenversicherung Premium der Uelzener sind Hunde ab dem ersten Lebenstag versicherbar, die maximale Versicherungsleistung beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr. Erfahren Sie, welche Erstattungslimits für einzelne Bausteine gelten, wann eine Selbstbeteiligung von 150 € nötig wird und welche Nachweise zum Gesundheitszustand und zur Abrechnung verlangt werden dürfen.
Versicherbare Hunde
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Erstattungslimit
- Die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr (einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart).
- Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 3.000 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
- Für Leistungen aus der Gesundheitspauschale erstatten wir maximal 100 € pro Versicherungsjahr.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt:
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen basis, premium oder premium plus, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Selbstbeteiligung
Ist Ihr zu versichernder Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist Voraussetzung für den Vertragsabschluss die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung in Höhe von 150 € pro Versicherungsjahr. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Grundsatz
Als Nachweis zum Gesundheitszustand Ihres zu versichernden Hundes bzw. Ihres versicherten Hundes dürfen wir auf Ihre Kosten Behandlungsübersichten, Karteikartenauszüge oder ein tierärztliches Gutachten verlangen.
Alle medizinisch notwendigen Untersuchungs-, Heilbehandlungs- und Operationskosten sowie sonstige versicherte Kosten sind uns durch tierärztliche Rechnung nachzuweisen. Die Rechnung muss folgende Angaben enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen:
- den Namen Ihres versicherten Hundes,
- das Datum der erbrachten Leistung,
- die Diagnose,
- die berechneten Leistungen unter Angabe der Einzelpositionen mit entsprechenden Preisen,
- die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie
- den Rechnungsbetrag.
Adresse
Uelzener Allgemeine Versicherungsgesellschaft a. G.
Veerßer Straße 65 / 67
Was bedeutet das konkret?
Sie können Ihren Hund bereits ab dem ersten Lebenstag absichern. Der Premium-Schutz zahlt bis zu einer jährlichen Obergrenze für Untersuchungen, Behandlungen und Operationen. Einzelne Bausteine wie Gesundheitspauschale, Reha oder Zahnzusatz haben eigene Höchstbeträge. Für ältere Hunde ab 6 Jahren ist bei Antragstellung eine feste Selbstbeteiligung vorgesehen. Damit die Uelzener erstattet, reichen Sie eine vollständige Tierarztrechnung nach GOT ein.
Häufige Fragen
Ab welchem Alter kann ich meinen Hund versichern?
Versicherbar sind Hunde ab dem ersten Lebenstag.
Wie hoch ist die maximale Versicherungsleistung im PREMIUM-Schutz?
Die maximale Versicherungsleistung beträgt 3.000 € pro Versicherungsjahr, einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern vertraglich vereinbart. Bei einer versicherten Zuchthündin gilt dieser Betrag zusammen für die Hündin und ihre Welpen und erhöht sich nicht.
Wann muss ich eine Selbstbeteiligung vereinbaren?
Ist Ihr Hund bei Antragstellung bereits 6 Jahre alt, ist eine Selbstbeteiligung von 150 € pro Versicherungsjahr Voraussetzung für den Vertragsabschluss. Das Erstattungslimit pro Versicherungsjahr bleibt unverändert.
Welche Angaben muss die Tierarztrechnung enthalten?
Die Rechnung muss den Namen des versicherten Hundes, das Datum der erbrachten Leistung, die Diagnose, die berechneten Leistungen mit Einzelpositionen und Preisen, die Kosten für Verbrauchsmaterial und Arzneimittel sowie den Rechnungsbetrag enthalten und auf der jeweils gültigen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) beruhen.
Was passiert bei einem Tarifwechsel im laufenden Jahr?
Bei einem Wechsel zwischen den Tarifen basis, premium oder premium plus im laufenden Versicherungsjahr werden alle bereits anerkannten Erstattungen dieses Jahres auf die Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025