In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Beendigung des Vertrags aufgrund von Tod, Veräußerung oder Abgabe Ihres versicherten Tieres:
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren. Wir erstatten Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
- Leistungsfall: Pflichten und Folgen von Pflichtverletzungen, Zahlung der Leistung, Subsidiarität
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Der Vertrag endet spätestens an dem Tag, an dem Sie uns über den Tod, die Veräußerung oder die dauerhafte Abgabe Ihres versicherten Tieres informieren. Wir erstatten Ihnen die Beiträge, die Sie über den Beendigungszeitraum hinaus gezahlt haben.
- Leistungsfall: Pflichten und Folgen von Pflichtverletzungen, Zahlung der Leistung, Subsidiarität
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025