In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Kündigung während der Wartezeit:
Wir haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt. Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden und beschränkt sich auf das erkrankte / verunfallte Tier. Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Wir haben das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn Ihr Tier innerhalb der Wartezeit erkrankt oder verunfallt. Unsere Kündigung muss innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ausgesprochen werden und beschränkt sich auf das erkrankte / verunfallte Tier. Bereits gezahlte Beiträge erhalten Sie zeitanteilig zurück.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025