In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Rechtsfolgen bei Verletzung der Anzeigepflicht:
Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
vom Vertrag zurücktreten,
den Vertrag kündigen,
den Vertrag ändern oder
den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
können.
Rücktritt und Leistungsfreiheit
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Unser Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Treten wir nach Eintritt des Leistungsfalls zurück, bleiben wir zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand bezieht, der
weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Leistungsfalles oder
für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Sie Ihre Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, entfällt unser Kündigungsrecht.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Nachfolgend informieren wir Sie, unter welchen Voraussetzungen wir bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
vom Vertrag zurücktreten,
den Vertrag kündigen,
den Vertrag ändern oder
den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
können.
Rücktritt und Leistungsfreiheit
Verletzen Sie Ihre Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Unser Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Treten wir nach Eintritt des Leistungsfalls zurück, bleiben wir zur Leistung verpflichtet, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht sich auf einen gefahrerheblichen Umstand bezieht, der
weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Leistungsfalles oder
für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich
war.
Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung
Wenn unser Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Sie Ihre Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, entfällt unser Kündigungsrecht.
Vertragsänderung
Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätten, so werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung fristlos kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung haben wir Sie auf Ihr Kündigungsrecht hinzuweisen.
Anfechtung
Wir können den Vertrag auch anfechten, falls unsere Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025