In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Folgebeiträge:
Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn Sie diesen zu dem in der Beitragsübersicht / Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) bezahlen. Wenn Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, dürfen wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 14 Tage betragen muss (Mahnung). Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Für einen Leistungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Leistungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Die Zahlung des Folgebeitrags gilt als rechtzeitig erbracht, wenn Sie diesen zu dem in der Beitragsübersicht / Rechnung genannten Zeitpunkt (Fälligkeit) bezahlen. Wenn Sie den Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, dürfen wir Sie auf Ihre Kosten in Textform zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen, die mindestens 14 Tage betragen muss (Mahnung). Die Bestimmung ist nur wirksam, wenn wir je Vertrag die rückständigen Beträge des Beitrages, Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffern und auf die Rechtsfolgen der nicht fristgerechten Zahlung hinweisen. Für einen Leistungsfall, der nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintritt, entfällt oder vermindert sich der Versicherungsschutz, wenn Sie sich bei Eintritt des Leistungsfalls noch mit der Zahlung in Verzug befinden. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025