In der Tierkrankenversicherung der Uelzener gilt folgendes für Wartezeit:
Ist eine Wartezeit vereinbart, bedeutet das, Sie haben frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz. Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ändert sich der Versicherungsbeginn, beispielsweise weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend. Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde sowie Operationen mit allen Nebenkosten - inklusive der Vor- und Nachbehandlung - innerhalb der Wartezeit und alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen mit allen Nebenkosten sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Ist eine Wartezeit vereinbart, bedeutet das, Sie haben frühestens nach Ablauf dieser Wartezeit Versicherungsschutz. Die Wartezeit zählt ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Ändert sich der Versicherungsbeginn, beispielsweise weil Sie den Erstbeitrag nicht rechtzeitig zahlen, verschiebt sich die Wartezeit entsprechend. Erkrankungen, Verletzungen, Unfälle, medizinische Befunde sowie Operationen mit allen Nebenkosten - inklusive der Vor- und Nachbehandlung - innerhalb der Wartezeit und alle hieraus hervorgehenden Heilbehandlungen, Folgeerkrankungen und Folgeoperationen mit allen Nebenkosten sind auch nach Ablauf der Wartezeit nicht versichert.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025