Bei der Uelzener Hausratversicherung sind Stroh- und Rundballen auch außerhalb des Versicherungsortes gegen einfachen Diebstahl oder Brand mitversichert, wobei die Entschädigung je Versicherungsfall und Jahr auf 100,00 € begrenzt ist und kein Schutz besteht, sofern eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung vorliegt.
In Erweiterung des Versicherungsschutzes ist der einfache Diebstahl oder Brand von Stroh- und Rundballen außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Stroh- und Rundballen sind auch dann geschützt, wenn sie sich nicht direkt am Versicherungsort befinden – und zwar gegen einfachen Diebstahl oder Brand. Dieser Schutz gilt allerdings nicht, wenn eine gewerbliche oder landwirtschaftliche Tierhaltung vorliegt. Die Leistung ist pro Versicherungsfall und Versicherungsjahr auf 100,00 € begrenzt.
Häufige Fragen
Sind Stroh- und Rundballen auch außerhalb des Grundstücks versichert?
Ja, der einfache Diebstahl oder Brand von Stroh- und Rundballen ist auch außerhalb des Versicherungsortes mitversichert.
Wann greift der Schutz für Stroh- und Rundballen nicht?
Kein Versicherungsschutz besteht, wenn eine gewerbliche und/oder landwirtschaftliche Tierhaltung besteht.
Wie hoch ist die maximale Entschädigung?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall und -jahr auf 100,00 € begrenzt.
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