Stirbt ein Pferd innerhalb Deutschlands durch den Angriff eines oder mehrerer Wölfe oder eines Pferderippers, leistet die Uelzener eine Entschädigung, die sich am Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis orientiert und je Versicherungsfall auf 2.000,00 € begrenzt ist.
Die Versicherung umfasst den Tod infolge eines Angriffs durch einen oder mehrere Wölfe oder durch einen Pferderipper.
Die Entschädigung wird aus dem Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis berechnet. Sie ist je Versicherungsfall auf 2.000,00 € begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn ein Pferd durch den Angriff eines oder mehrerer Wölfe oder durch einen Pferderipper stirbt, besteht Versicherungsschutz. Für die Höhe der Entschädigung ist der Wert des Pferdes maßgeblich, den es vor dem tödlichen Ereignis hatte. Pro Versicherungsfall wird höchstens ein Betrag von 2.000,00 € gezahlt.
Häufige Fragen
Welche Ursachen für den Tod des Pferdes sind hier abgedeckt?
Abgedeckt ist der Tod infolge eines Angriffs durch einen oder mehrere Wölfe oder durch einen Pferderipper.
Wie wird die Höhe der Entschädigung ermittelt?
Die Entschädigung berechnet sich aus dem Wert des Pferdes vor dem tödlichen Ereignis.
Gibt es eine Obergrenze für die Zahlung?
Ja, die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 2.000,00 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Pferdehalter 2025