Wird eigenes Zaum- und Sattelzeug bei der Uelzener Hausratversicherung durch Einbruch aus abgeschlossenen Räumen, gesicherten Schränken auf dem Reiterhof, abgeschlossenen Kraftfahrzeugen oder Pferdeanhängern entwendet oder beschädigt, leistet der Versicherer innerhalb Deutschlands auch außerhalb des Versicherungsortes Entschädigung – mit besonderen Anforderungen an das nächtliche Abstellen zwischen 22 und 6 Uhr.
Für Zaum- und Sattelzeug wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn es innerhalb der Bundesrepublik Deutschland durch Aufbrechen entwendet, zerstört oder beschädigt wird. Als Tatorte gelten:
- abgeschlossene Räume,
- gesicherte Schränke auf dem Reiterhof,
- abgeschlossene Kraftfahrzeuge oder abgeschlossene Pferdeanhänger.
Nicht versichert sind hingegen Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen oder Wohnmobile.
Dem Aufbrechen steht die Verwendung falscher Schlüssel oder anderer Werkzeuge gleich, die nicht zum ordnungsgemäßen Öffnen der Türen bestimmt sind.
Nach beendetem Gebrauch des Sattels oder Zaumzeugs werden Schäden, die in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr eintreten, nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug oder der Pferdeanhänger auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum abgestellt war. Orte, die zur allgemeinen Benutzung offen stehen, genügen nicht.
Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Was bedeutet das konkret?
Gestohlenes oder beschädigtes Zaum- und Sattelzeug ist auch außerhalb des eigentlichen Versicherungsortes geschützt, wenn Täter innerhalb Deutschlands abgeschlossene Räume, gesicherte Schränke, Kraftfahrzeuge oder Pferdeanhänger aufbrechen. Der Einsatz falscher Schlüssel oder nicht dafür bestimmter Werkzeuge zählt dabei wie ein Aufbruch. Für Schäden in der Nachtzeit gelten zusätzliche Anforderungen an den Abstellort des Fahrzeugs oder Anhängers. Wie hoch die maximale Entschädigung pro Fall ist, steht im Versicherungsschein.
Häufige Fragen
Ist Sattelzeug auch geschützt, wenn es aus dem Auto gestohlen wird?
Ja, es wird auch dann Entschädigung geleistet, wenn Zaum- und Sattelzeug durch Aufbrechen eines abgeschlossenen Kraftfahrzeugs innerhalb Deutschlands entwendet, zerstört oder beschädigt wird.
Welche Abstellorte sind nachts erforderlich?
Nach beendetem Gebrauch werden Schäden zwischen 22:00 und 6:00 Uhr nur ersetzt, wenn das Kraftfahrzeug oder der Pferdeanhänger auf einem bewachten Parkplatz oder einem verschlossenen Hofraum stand. Frei zugängliche Orte reichen nicht aus.
Gilt der Schutz auch für Wohnwagen oder Wohnmobile?
Nein, Kraftfahrzeuganhänger, Wohnwagen und Wohnmobile sind ausdrücklich ausgenommen. Versichert sind abgeschlossene Kraftfahrzeuge und abgeschlossene Pferdeanhänger.
Wie hoch ist die Entschädigung je Versicherungsfall?
Die Entschädigungsgrenze je Versicherungsfall ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Pferdehalter 2025