Bei der Hausratversicherung der Uelzener ist eigenes Zaum- und Sattelzeug, das sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet, auch dann gegen Beschädigung oder Zerstörung durch die versicherten Gefahren geschützt – und zwar je Versicherungsfall bis zu einem Betrag von 5.000,00 Euro.
Ergänzend gilt für Zaum- und Sattelzeug, das sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet, folgende Regelung:
- Es ist je Versicherungsfall bis 5.000,00 € mitversichert.
- Der Versicherungsschutz umfasst die Beschädigung oder Zerstörung durch die versicherten Gefahren außerhalb des Versicherungsortes.
Was bedeutet das konkret?
Zaum- und Sattelzeug, das dauerhaft nicht in der Wohnung, sondern außerhalb aufbewahrt wird, ist zusätzlich abgesichert. Wird es durch die versicherten Gefahren beschädigt oder zerstört, besteht Versicherungsschutz bis zu 5.000,00 € je Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag ist Zaum- und Sattelzeug außerhalb der Wohnung mitversichert?
Es ist je Versicherungsfall bis zu 5.000,00 € mitversichert.
Gilt der Schutz auch, wenn das Sattelzeug nicht in der Wohnung aufbewahrt wird?
Ja, mitversichert ist Zaum- und Sattelzeug, das sich dauerhaft außerhalb der Wohnung befindet.
Gegen welche Ereignisse ist das Zaum- und Sattelzeug außerhalb des Versicherungsortes geschützt?
Versichert sind Beschädigung und Zerstörung durch die versicherten Gefahren außerhalb des Versicherungsortes.
Inhalte aus: Bedingungen Hausratversicherung Pferdehalter 2025