Wie viel die Uelzener in der Hundekrankenversicherung erstattet, hängt von der im Versicherungsschein vereinbarten Erstattungshöhe ab, die pro Versicherungsjahr das Maximum bildet. Wird sie im laufenden Jahr angepasst, zählen bereits anerkannte Erstattungen mit. Für den Vorsorge-Baustein gibt es zusätzlich bis zu 500 € pro Jahr, und beim Sterbegeld-Baustein steigt die Grenze je nach Versicherungsjahr von 500 € über 1.000 € bis auf 1.500 €.
Die maximale Versicherungsleistung in der Hunde-Krankenversicherung ist pro Versicherungsjahr auf die vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt. Die Erstattungshöhe gilt gemäß dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen.
Wird die Erstattungshöhe im laufenden Versicherungsjahr angepasst, werden alle Erstattungen angerechnet, die innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart, gilt zusätzlich:
- Für die Leistungen aus dem Vorsorge-Baustein erstatten wir zusätzlich maximal 500 € pro Versicherungsjahr, unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe im Grundtarif.
- Die Erstattung aus dem Sterbegeld-Baustein ist nach Eintritt des Versicherungsfalles begrenzt: im ersten Versicherungsjahr auf 500 €, im zweiten Versicherungsjahr auf 1.000 € und ab dem dritten Versicherungsjahr auf 1.500 €.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung zahlt pro Versicherungsjahr höchstens so viel, wie im Versicherungsschein als Erstattungshöhe festgelegt ist. Ändert sich diese Höhe mitten im Jahr, werden schon anerkannte Erstattungen berücksichtigt. Ist der Vorsorge-Baustein vereinbart, gibt es dafür zusätzlich bis zu 500 € pro Jahr. Beim Sterbegeld-Baustein hängt die maximale Erstattung davon ab, im wievielten Versicherungsjahr der Versicherungsfall eintritt.
Häufige Fragen
Wie hoch kann die Erstattung pro Jahr maximal sein?
Pro Versicherungsjahr ist die Leistung auf die im Versicherungsschein und seinen Nachträgen vereinbarte Erstattungshöhe begrenzt.
Was passiert, wenn die Erstattungshöhe mitten im Jahr geändert wird?
Bei einer Anpassung im laufenden Versicherungsjahr werden alle Erstattungen angerechnet, die innerhalb dieses Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden.
Wie viel wird für den Vorsorge-Baustein erstattet?
Sofern gesondert vereinbart, werden für den Vorsorge-Baustein zusätzlich maximal 500 € pro Versicherungsjahr erstattet – unabhängig von der vereinbarten Erstattungshöhe im Grundtarif.
Wie hoch ist die Leistung aus dem Sterbegeld-Baustein?
Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist sie im ersten Versicherungsjahr auf 500 €, im zweiten auf 1.000 € und ab dem dritten Versicherungsjahr auf 1.500 € begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025