Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung im Versicherungsschein ausgewiesen und bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen; für Leistungen aus dem Vorsorge-Baustein gilt zusätzlich eine feste Selbstbeteiligung von 25 Prozent pro Rechnung, sofern dies gesondert vereinbart wurde.
Haben Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart, ist diese im Versicherungsschein ausgewiesen. Sie wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart, gilt für die Leistungen aus dem Vorsorge-Baustein eine feste Selbstbeteiligung in Höhe von 25 % pro Rechnung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung gewählt haben, tragen Sie einen Teil der erstattungsfähigen Kosten selbst. Die genaue Höhe steht in Ihrem Versicherungsschein und wird pro Versicherungsjahr bis zur vereinbarten Höhe abgezogen. Ist der Vorsorge-Baustein gesondert vereinbart, beträgt die Selbstbeteiligung dort fest 25 % pro Rechnung.
Häufige Fragen
Wo finde ich die Höhe meiner Selbstbeteiligung?
Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist deren Höhe in Ihrem Versicherungsschein ausgewiesen.
Wie oft wird die Selbstbeteiligung abgezogen?
Die Selbstbeteiligung wird bis zur vereinbarten Höhe pro Versicherungsjahr von den erstattungsfähigen Kosten abgezogen.
Welche Selbstbeteiligung gilt für den Vorsorge-Baustein?
Sofern der Vorsorge-Baustein vertraglich als Leistung gesondert vereinbart ist, gilt dafür eine feste Selbstbeteiligung von 25 % pro Rechnung.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025