Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener darf der Versicherer die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen ändern, sofern die neuen Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Die Änderung greift mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres, und Versicherungsnehmer erhalten in diesem Fall ein Kündigungsrecht.
Der Versicherer ist berechtigt, die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen zu ändern. Voraussetzung ist, dass die geänderten Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen.
Die geänderten Regelungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
In diesem Fall haben Sie ein Kündigungsrecht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer kann die Vorgaben, nach denen sich der Beitrag bemisst, anpassen. Das ist nur zulässig, wenn die neuen Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen. Solche Änderungen gelten ab dem Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Kommt es dazu, steht dem Versicherungsnehmer ein Kündigungsrecht zu.
Häufige Fragen
Darf der Versicherer die Regelungen zu beitragsbestimmenden Merkmalen ändern?
Ja, der Versicherer ist dazu berechtigt, sofern die geänderten Regelungen den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik entsprechen.
Ab wann gelten die geänderten Regelungen?
Die geänderten Regelungen werden mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres wirksam.
Habe ich bei einer solchen Änderung ein Kündigungsrecht?
Ja, in diesem Fall steht Ihnen ein Kündigungsrecht zu.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025