Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind über die reinen Heilbehandlungs- und Operationskosten hinaus zahlreiche Zusatzleistungen abgedeckt: von einem einmaligen Chipkostenzuschuss über Telediagnostik, Notdienst- und Wegegeld bis hin zu Physiotherapie und regenerativen Therapien nach einer Operation. Mitversichert sind außerdem Such-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Rücktransportkosten, Köderverletzungen sowie Kastration und Trächtigkeitsuntersuchungen – teils mit eigenen Höchstbeträgen und Wartezeiten.
Folgende Leistungen sind im Rahmen der vereinbarten Erstattungshöhe bei einem versicherten Leistungsfall zusätzlich mitversichert:
Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate
Ergänzungsfutter, Diätfuttermittel und Vitaminpräparate sind mitversichert, wenn sie infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation stationär verabreicht werden.
Chipkostenzuschuss
Mitversichert ist die tierärztliche Kennzeichnung des versicherten Hundes durch einen Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt. Hierfür gibt es einen einmaligen Zuschuss von 25 €. Dieser Zuschuss wird ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt.
Telediagnostik und Teleberatung
Mitversichert sind Telediagnostik und Teleberatung durch einen Tierarzt für medizinisch notwendige Konsultationen.
Vorvertragliche, nicht bekannte Erkrankungen
Mitversichert sind Heilbehandlungen und Operationen aufgrund vorvertraglicher, nicht bekannter Erkrankungen. Dies gilt jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Angeborene Fehlentwicklungen (rassespezifische Erkrankungen und Erberkrankungen)
Mitversichert sind Heilbehandlungen und Operationen aufgrund angeborener Fehlentwicklungen (rassespezifische Erkrankungen und Erberkrankungen). Dies gilt jedoch erst nach einer Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn.
Notdienstgebühr
Mitversichert ist der tierärztliche Notdienst infolge einer medizinisch zwingend notwendigen Operation oder in direkter Folge eines Unfalls.
Wegegeld
Das Wegegeld des Tierarztes ist nur mitversichert, sofern der versicherte Hund nachweislich nicht mehr transportfähig ist. Der Nachweis ist durch den behandelnden Tierarzt zu erbringen. Verweilgeld und Reisekosten des Tierarztes fallen nicht unter den Versicherungsschutz.
Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktikerbehandlungen, Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie sowie regenerative Therapien (wie Stammzelltherapien, IRAP, PAP)
Im Rahmen einer versicherten Operation werden die Kosten für Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktikerbehandlungen, Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie sowie für regenerative Therapien bis 42 Kalendertage nach dem versicherten Eingriff erstattet, sofern diese durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
Behandlungen durch einen Nicht-Tierarzt werden nur erstattet, sofern dieser eine anerkannte Ausbildung absolviert hat. Der Nachweis über eine anerkannte Ausbildung ist durch den Versicherungsnehmer zu erbringen.
Nach Ablauf der 42 Kalendertage oder ohne Operation sind Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktikerbehandlungen, Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie sowie regenerative Therapien auf 750 € pro Versicherungsjahr begrenzt.
Behandlungen mit Goldakupunktur, Goldimplantation oder Golddrahtimplantation sowie der Einsatz von Hilfsmitteln und Orthesen
Sofern diese infolge einer versicherten Heilbehandlung oder Operation medizinisch notwendig und von einem Tierarzt verschrieben wurden, sind die hieraus entstehenden Aufwendungen bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 1.000 € für alle Leistungsfälle während der gesamten Vertragslaufzeit erstattungsfähig.
Suchkosten
Belegbare Suchkosten, die nachweislich aufgrund Diebstahls oder Abhandenkommens des versicherten Hundes entstehen, werden pro Leistungsfall bis zu einem Höchstbetrag von 1.000 € erstattet.
Rücktrittskosten für den Nichtantritt einer Urlaubsreise
Erstattet werden die vertraglich geschuldeten Rücktrittskosten, wenn eine gebuchte Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten, medizinisch notwendigen Operation des versicherten Hundes nicht angetreten werden kann.
Eine Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt nur, soweit kein anderer bereits bestehender Versicherungsvertrag oder ein Dritter zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Die Erstattung der Rücktrittskosten ist je Leistungsfall auf bis zu 1.000 € begrenzt.
Reiseabbruchskosten
Wird eine Urlaubsreise aufgrund einer unfallbedingten Operation des mitgeführten, versicherten Tieres vorzeitig beendet, werden die nachweislich entstandenen zusätzlichen Rückreisekosten nach Art und Qualität der gebuchten Reise erstattet, sofern An- und Abreise mitgebucht sind. Erstattet wird außerdem der anteilige Reisepreis der gebuchten und nicht genutzten versicherten Reiseleistungen vor Ort.
Eine Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt nur, soweit kein anderer bereits bestehender Versicherungsvertrag oder ein Dritter zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Die Erstattung der Reiseabbruchskosten ist je Leistungsfall auf bis zu 1.000 € begrenzt.
Rücktransport aus dem Ausland
Muss bei dem versicherten Hund eine veterinärmedizinisch erforderliche Operation durchgeführt werden, die im Ausland nicht möglich ist, und muss der Aufenthalt im Ausland aufgrund der Dringlichkeit der Operation vorzeitig beendet werden, werden die tatsächlich entstandenen Rückreisekosten erstattet.
Eine Entschädigung im vertraglich vereinbarten Umfang erfolgt nur, soweit kein anderer bereits bestehender Versicherungsvertrag oder ein Dritter zum Ersatz dieser Kosten verpflichtet ist.
Die Erstattung des Rücktransportes aus dem Ausland ist je Leistungsfall auf 1.000 € begrenzt.
Nicht versichert sind Kosten für die Betreuung des versicherten Tieres während der Rückreise.
Verletzung oder Vergiftung durch die Aufnahme oder den Kontakt mit Ködern
Wird der versicherte Hund durch die Aufnahme oder den Kontakt von durch unbekannten Dritten ausgelegten Ködern, die mit Gift, scharfen oder sonstigen schädlichen Gegenständen präpariert sind, verletzt oder vergiftet, werden die Kosten der erforderlichen Diagnostik, Behandlung und Operation bis zur vereinbarten Erstattungshöhe erstattet.
Voraussetzung für die Leistung ist, dass der Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt wurde.
Kastration / Sterilisation
Mitversichert ist eine chirurgische Kastration/Sterilisation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Dies gilt jedoch erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Trächtigkeitsuntersuchungen
Untersuchungen aufgrund einer Trächtigkeit des versicherten Hundes sind bis 200 € pro Versicherungsjahr mitversichert (z. B. Ultraschalluntersuchungen).
Was bedeutet das konkret?
Neben den eigentlichen Behandlungs- und Operationskosten übernimmt die Versicherung eine Reihe weiterer Leistungen rund um den versicherten Hund. Dazu gehören etwa ein einmaliger Chipkostenzuschuss, Telediagnostik, Notdienst- und Wegegeld, ergänzende Therapien nach einer Operation sowie Kosten bei Kastration, Trächtigkeit oder Köderverletzungen. Auch Such-, Reiserücktritts-, Reiseabbruch- und Rücktransportkosten sind abgesichert. Für einige Leistungen gelten eigene Höchstbeträge, Wartezeiten oder besondere Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Zuschuss für die Kennzeichnung meines Hundes mit einem Chip?
Für die tierärztliche Kennzeichnung mit einem Identifizierungschip, der die ISO-Norm erfüllt, gibt es einen einmaligen Zuschuss von 25 €. Dieser wird ohne Berücksichtigung der Erstattungshöhe und ohne Abzug einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung gezahlt.
Werden Physiotherapie und ähnliche Behandlungen nach einer Operation erstattet?
Ja. Im Rahmen einer versicherten Operation werden Physiotherapie, Osteopathie, Heilpraktikerbehandlungen, Phytotherapie, Homöopathie, Akupunktur, Lasertherapie und regenerative Therapien bis 42 Kalendertage nach dem Eingriff erstattet, sofern sie durch einen Tierarzt durchgeführt werden. Danach oder ohne Operation sind diese Behandlungen auf 750 € pro Versicherungsjahr begrenzt.
Gibt es Wartezeiten für bestimmte Leistungen?
Ja. Bei vorvertraglichen, nicht bekannten Erkrankungen sowie bei angeborenen Fehlentwicklungen gilt eine Wartezeit von 1 Jahr ab Versicherungsbeginn. Für eine chirurgische Kastration oder Sterilisation gilt eine Wartezeit von 6 Monaten ab Versicherungsbeginn.
Was muss ich tun, wenn mein Hund durch einen Giftköder verletzt wird?
Wird der versicherte Hund durch von unbekannten Dritten ausgelegte, präparierte Köder verletzt oder vergiftet, werden die Kosten für Diagnostik, Behandlung und Operation bis zur vereinbarten Erstattungshöhe erstattet. Voraussetzung ist, dass der Vorfall unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle angezeigt wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025