Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt eine Erkrankung dann, wenn die normalen körperlichen Funktionen gestört sind und sich dies durch wahrnehmbare Symptome oder eine Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens zeigt. Damit wird klar festgelegt, wann von einer Erkrankung im Sinne der Bedingungen gesprochen wird.
Eine Erkrankung liegt vor, wenn die normalen körperlichen Funktionen gestört sind. Diese Störung geht mit wahrnehmbaren Symptomen oder mit Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens einher.
Was bedeutet das konkret?
Als Erkrankung gilt hier eine Störung der normalen körperlichen Funktionen. Damit sie in diesem Sinne vorliegt, muss sie sich durch wahrnehmbare Symptome oder durch eine Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens zeigen.
Häufige Fragen
Was zählt als Erkrankung?
Als Erkrankung gilt eine Störung der normalen körperlichen Funktionen, die mit wahrnehmbaren Symptomen oder Beeinträchtigungen des Allgemeinbefindens einhergeht.
Muss eine Erkrankung sichtbar sein?
Ja, die Störung der körperlichen Funktionen muss mit wahrnehmbaren Symptomen oder mit einer Beeinträchtigung des Allgemeinbefindens einhergehen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025