Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen samt zugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen nicht abgedeckt, solange die jeweilige Wartezeit noch läuft. Für Leistungen mit einjähriger Wartezeit besteht jedoch ein Anspruch, wenn der Mangel oder die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die eigentliche Behandlung oder Operation aber erst nach der Wartezeit erfolgt.
Innerhalb der jeweiligen Wartezeit besteht kein Versicherungsschutz für:
- Untersuchungen
- Heilbehandlungen
- Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik
- Vor- und Nachbehandlungen
Bei Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen mit 1-jähriger Wartezeit haben Sie dennoch einen Leistungsanspruch, wenn folgende Voraussetzungen zusammentreffen:
- Der Mangel bzw. die Erkrankung ist zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten.
- Die Heilbehandlung oder Operation einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen wird jedoch erst nach der Wartezeit durchgeführt.
Was bedeutet das konkret?
Während die Wartezeit noch läuft, zahlt die Versicherung nicht für Untersuchungen, Heilbehandlungen, Operationen samt Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen. Anders liegt der Fall bei Leistungen mit einjähriger Wartezeit: Hier besteht ein Anspruch, wenn der Mangel oder die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Behandlung selbst aber erst nach der Wartezeit stattfindet.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund noch während der Wartezeit behandelt wird?
Nein. Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit sind nicht versichert.
Was gilt, wenn die Erkrankung vor Ablauf der Wartezeit auftritt, aber erst später behandelt wird?
Bei Leistungen mit einjähriger Wartezeit besteht dennoch ein Leistungsanspruch, wenn der Mangel bzw. die Erkrankung zwar vor Ablauf dieser Wartezeit aufgetreten ist, die Behandlung oder Operation samt Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen aber erst nach der Wartezeit durchgeführt wird.
Welche Leistungen sind während der Wartezeit ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind Untersuchungen, Heilbehandlungen und Operationen einschließlich dazugehöriger Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen innerhalb der jeweiligen Wartezeit.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025