Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener sind Vorsorgeuntersuchungen und prophylaktische Eingriffe grundsätzlich nicht versichert, ebenso wenig Heilbehandlungen oder Operationen mitsamt Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt mit einer bestehenden Erkrankung oder Gesundheitsschädigung zusammenhängen – eine Ausnahme gilt allein im Rahmen des Vorsorge-Bausteins.
Nicht versichert sind:
- Vorsorgeuntersuchungen
- prophylaktische Eingriffe
- Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich der dazugehörigen Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht direkt im Zusammenhang mit einer vorliegenden Erkrankung oder Gesundheitsschädigung stehen
Eine Ausnahme besteht im Rahmen des Vorsorge-Bausteins.
Was bedeutet das konkret?
Reine Vorsorge- und Prophylaxemaßnahmen gehören nicht zum Versicherungsschutz. Das gilt auch für Behandlungen, Operationen, Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen, die nicht unmittelbar mit einer bestehenden Erkrankung oder Gesundheitsschädigung zu tun haben. Nur wenn ein Vorsorge-Baustein vereinbart ist, greift für diese Leistungen eine Ausnahme.
Häufige Fragen
Sind Vorsorgeuntersuchungen beim Hund mitversichert?
Nein, Vorsorgeuntersuchungen und prophylaktische Eingriffe sind grundsätzlich nicht versichert. Eine Ausnahme gilt nur im Rahmen des Vorsorge-Bausteins.
Werden Operationen ohne bestehende Erkrankung übernommen?
Nein, Heilbehandlungen oder Operationen einschließlich Diagnostik sowie Vor- und Nachbehandlungen sind nicht versichert, wenn sie nicht direkt mit einer vorliegenden Erkrankung oder Gesundheitsschädigung zusammenhängen.
Wann greift trotzdem Schutz für Vorsorgeleistungen?
Eine Ausnahme von diesem Ausschluss besteht im Rahmen des Vorsorge-Bausteins.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025