Bei der Uelzener Hundekrankenversicherung gilt als Heilbehandlung jede veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung einschließlich der Diagnostik, die den Gesundheitszustand des versicherten Hundes wiederherstellen, verbessern oder eine Verschlechterung abwenden soll.
Eine Heilbehandlung ist eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung. Dazu gehört auch die Diagnostik.
Die Behandlung soll geeignet sein, die Gesundheit Ihres versicherten Hundes:
- wiederherzustellen
- zu verbessern
- oder eine Verschlechterung zu verhindern
Was bedeutet das konkret?
Als Heilbehandlung zählt jede Behandlung beim Tierarzt, die aus veterinärmedizinischer Sicht notwendig ist – egal ob ambulant oder stationär. Auch die Diagnostik ist eingeschlossen. Ziel der Behandlung ist es, die Gesundheit des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Häufige Fragen
Was zählt als Heilbehandlung für meinen Hund?
Als Heilbehandlung gilt eine veterinärmedizinisch notwendige ambulante oder stationäre Behandlung einschließlich der Diagnostik.
Ist die Diagnostik Teil der Heilbehandlung?
Ja, die Diagnostik ist ausdrücklich in der Heilbehandlung eingeschlossen.
Welches Ziel muss die Behandlung verfolgen?
Die Behandlung soll geeignet sein, die Gesundheit des versicherten Hundes wiederherzustellen, zu verbessern oder eine Verschlechterung zu verhindern.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung 2025