Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. sind die Vertragsparteien klar geregelt: Der Kunde ist der Versicherungsnehmer, die Uelzener ist der Versicherer, und versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier. Auch Rechtsnachfolger und weitere Anspruchsteller werden dabei einbezogen.
Sie
Sie sind unser Kunde. Das Gesetz nennt Sie „Versicherungsnehmer".
Wir
Wir sind die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G. und – nach dem Gesetz – der „Versicherer".
Versichert ist das im Versicherungsschein namentlich genannte Tier.
Rechtsnachfolger
Alle für Sie geltenden Bestimmungen sind auf Ihren Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller entsprechend anzuwenden.
Was bedeutet das konkret?
Dieser Abschnitt legt fest, wer am Vertrag beteiligt ist. Der Kunde ist der Versicherungsnehmer, die Uelzener ist der Versicherer, und versichert ist genau das Tier, das im Versicherungsschein mit Namen aufgeführt ist. Die Regelungen, die für den Versicherungsnehmer gelten, gelten in gleicher Weise auch für dessen Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller.
Häufige Fragen
Wer gilt als Versicherungsnehmer und wer als Versicherer?
Der Kunde ist der Versicherungsnehmer. Versicherer ist die Uelzener Allgemeine Versicherungs-Gesellschaft a.G.
Welches Tier ist durch den Vertrag versichert?
Versichert ist das Tier, das im Versicherungsschein namentlich genannt ist.
Gelten die Vertragsbestimmungen auch für einen Rechtsnachfolger?
Ja, alle für den Versicherungsnehmer geltenden Bestimmungen sind entsprechend auch auf den Rechtsnachfolger und sonstige Anspruchsteller anzuwenden.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025