Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener richtet sich die Vertragslaufzeit nach dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum: Wurde eine Laufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag automatisch ohne Kündigung zum festgelegten Zeitpunkt, während sich Verträge mit ein- oder dreijähriger Laufzeit ohne rechtzeitige Kündigung fortsetzen.
Der Vertrag ist für den Zeitraum abgeschlossen, der im Versicherungsschein angegeben ist.
- Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
- Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, wenn er nicht zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Was bedeutet das konkret?
Wie lange der Vertrag läuft, steht im Versicherungsschein. Ist eine Laufzeit von weniger als einem Jahr vereinbart, endet der Vertrag von selbst zum vereinbarten Zeitpunkt, ganz ohne Kündigung. Bei einer Laufzeit von einem oder drei Jahren läuft der Vertrag weiter, sofern er nicht zum Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt wird.
Häufige Fragen
Wo finde ich, wie lange mein Vertrag läuft?
Der Zeitraum, für den der Vertrag abgeschlossen ist, ist im Versicherungsschein angegeben.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragslaufzeit von weniger als 1 Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Was passiert bei einer Laufzeit von einem oder drei Jahren, wenn ich nicht kündige?
Ist eine Laufzeit von 1 oder 3 Jahren vereinbart, besteht der Vertrag weiter fort, sofern er nicht zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025