Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener darf der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen. Ist diese Laufzeit bereits verstrichen, ist eine Kündigung durch den Versicherer mit derselben Frist von 3 Monaten jeweils zum Ende des Versicherungsjahres möglich.
Der Versicherer kann den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kündigen.
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres kündigen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer hat das Recht, den Vertrag zu beenden. Solange die zunächst vereinbarte Vertragslaufzeit noch läuft, kann er mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende dieser Laufzeit kündigen. Ist die ursprüngliche Laufzeit vorbei, kann er ebenfalls mit einer Frist von 3 Monaten kündigen, dann jeweils zum Ende des Versicherungsjahres.
Häufige Fragen
Mit welcher Frist kann der Versicherer den Vertrag kündigen?
Der Versicherer kann den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten kündigen – zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit und danach zum Ende des Versicherungsjahres.
Zu welchem Zeitpunkt kann der Versicherer nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit kündigen?
Nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit kann der Versicherer jeweils zum Ende des Versicherungsjahres kündigen, unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten.
Gilt für die Kündigung während und nach der ersten Laufzeit dieselbe Frist?
Ja, in beiden Fällen beträgt die Kündigungsfrist des Versicherers 3 Monate. Es unterscheidet sich nur der Zeitpunkt: einmal zum Ablauf der ursprünglichen Vertragslaufzeit, danach zum Ende des Versicherungsjahres.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025