Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener kann der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen, wenn ein Folgebeitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist beim Versicherer eingeht. Wird der angemahnte Beitrag samt Zinsen und Kosten jedoch innerhalb eines Monats nach der Kündigung gezahlt, wird die Kündigung unwirksam – und ab diesem Zeitpunkt besteht wieder Versicherungsschutz.
Zahlen Sie den geschuldeten Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Diese Kündigung können wir bereits mit der Fristsetzung erklären. Sie wird dann automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist immer noch mit der Zahlung in Verzug sind. Auf diese Folge weisen wir Sie in der Mahnung ausdrücklich hin.
Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen. Erst ab diesem Zeitpunkt haben Sie wieder Versicherungsschutz.
Was bedeutet das konkret?
Wird ein Folgebeitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist gezahlt, darf der Versicherer den Vertrag fristlos kündigen. Diese Kündigung kann bereits zusammen mit der Fristsetzung ausgesprochen werden und wird automatisch wirksam, wenn die Zahlung bei Fristablauf weiterhin aussteht; darauf wird in der Mahnung hingewiesen. Bezahlen Sie den angemahnten Beitrag mit allen Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats nach der Kündigung, wird die Kündigung unwirksam. Der Versicherungsschutz lebt erst ab diesem Zeitpunkt wieder auf.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer den Vertrag wegen eines nicht gezahlten Folgebeitrags kündigen?
Wenn der geschuldete Beitrag nicht innerhalb der 14-tägigen Zahlungsfrist gezahlt wird, kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.
Kann die Kündigung schon mit der Mahnung ausgesprochen werden?
Ja, die Kündigung kann bereits mit der Fristsetzung erklärt werden. Sie wird automatisch wirksam, wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind. Darauf wird in der Mahnung ausdrücklich hingewiesen.
Lässt sich eine bereits ausgesprochene Kündigung noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn Sie innerhalb eines Monats nach der Kündigung den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten bezahlen.
Ab wann besteht nach einer Zahlung wieder Versicherungsschutz?
Erst ab dem Zeitpunkt, zu dem Sie den angemahnten Beitrag inklusive aller Zinsen und Kosten innerhalb eines Monats nach der Kündigung bezahlt haben, besteht wieder Versicherungsschutz.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025