Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt für den Vertrag deutsches Recht, und Ansprüche gegen den Versicherer können Sie wahlweise am Gericht Ihres Wohnorts, Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts oder am Gericht des Versicherersitzes geltend machen. Damit ist klar geregelt, welches Recht Anwendung findet und wo Sie klagen können.
Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht.
Ansprüche gegen uns als Versicherer können Sie an einem der folgenden Gerichte geltend machen:
- vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort
- vor dem Gericht, in dessen Bezirk unser Sitz liegt
Was bedeutet das konkret?
Auf den Vertrag wird deutsches Recht angewendet. Wenn Sie als Versicherungsnehmer Ansprüche gegen den Versicherer durchsetzen möchten, haben Sie die Wahl beim zuständigen Gericht. Sie können entweder das Gericht an Ihrem Wohnort oder gewöhnlichen Aufenthaltsort wählen oder das Gericht am Sitz des Versicherers.
Häufige Fragen
Welches Recht kommt bei diesem Versicherungsvertrag zur Anwendung?
Für den Vertrag gilt deutsches Recht.
Wo kann ich Ansprüche gegen den Versicherer einklagen?
Sie können Ansprüche vor dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort oder vor dem Gericht am Sitz des Versicherers geltend machen.
Habe ich als Versicherungsnehmer die Wahl beim Gerichtsstand?
Ja, Sie können zwischen dem Gericht an Ihrem Wohnort bzw. gewöhnlichen Aufenthaltsort und dem Gericht im Bezirk des Versicherersitzes wählen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025