Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt die Zusage, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses mindestens den veröffentlichten Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen. So erhalten Sie ein Mindestniveau an vertraglichen Leistungen, das an diesen Standard gekoppelt ist.
Der Versicherer garantiert dem Versicherungsnehmer, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen. Maßgeblich sind dabei die Musterbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlicht sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass die Vertragsbedingungen nicht schlechter sind als die veröffentlichten Musterbedingungen des GDV. Als Vergleichsmaßstab gelten die Musterbedingungen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlicht waren. Damit ist ein Mindestniveau an vertraglichen Regelungen garantiert.
Häufige Fragen
Welchen Mindeststandard sichert der Versicherer für die Vertragsbedingungen zu?
Der Versicherer garantiert, dass die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen mindestens den Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) entsprechen.
Welche Fassung der GDV-Musterbedingungen ist maßgeblich?
Maßgeblich sind die Musterbedingungen des GDV, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlicht sind.
Können die Vertragsbedingungen schlechter sein als die GDV-Musterbedingungen?
Nein, die Bedingungen müssen den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses veröffentlichten GDV-Musterbedingungen mindestens entsprechen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025