Wer bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener seine Anzeigepflicht verletzt, muss mit vier möglichen Folgen rechnen: Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, ihn zu anderen Bedingungen ändern oder ihn wegen arglistiger Täuschung anfechten. Welche Reaktion greift, hängt davon ab, ob die Verletzung vorsätzlich, grob fahrlässig oder schuldlos erfolgte und ob der verschwiegene Umstand für Leistungsfall und Leistungspflicht ursächlich war.
Nachfolgend erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen der Versicherer bei einer Verletzung der Anzeigepflicht
- vom Vertrag zurücktreten,
- den Vertrag kündigen,
- den Vertrag ändern oder
- den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten
kann.
Rücktritt und Leistungsfreiheit
Wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz.
Das Rücktrittsrecht besteht nicht, wenn weder eine vorsätzliche noch eine grob fahrlässige Anzeigepflichtverletzung vorliegt.
Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht hat der Versicherer kein Rücktrittsrecht, wenn er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände geschlossen hätte – wenn auch zu anderen Bedingungen.
Tritt der Versicherer nach Eintritt des Leistungsfalls zurück, bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn sich die Verletzung der Anzeigepflicht auf einen gefahrerheblichen Umstand bezieht, der
- weder für den Eintritt noch für die Feststellung des Leistungsfalles oder
- für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich
war.
Die Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben.
Kündigung
Wenn das Rücktrittsrecht ausgeschlossen ist, weil Sie Ihre Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt haben, kann der Versicherer den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen.
Hätte der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen, entfällt das Kündigungsrecht.
Vertragsänderung
Kann der Versicherer nicht zurücktreten oder kündigen, weil er den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten gefahrerheblichen Umstände zu anderen Bedingungen geschlossen hätte, so werden die anderen Bedingungen auf sein Verlangen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflichtverletzung nicht zu vertreten, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil.
Erhöht sich durch eine Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder schließt der Versicherer die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, so können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen. In dieser Mitteilung der Vertragsänderung weist der Versicherer Sie auf Ihr Kündigungsrecht hin.
Anfechtung
Der Versicherer kann den Vertrag auch anfechten, falls seine Entscheidung zur Annahme des Vertrages durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst worden ist.
Was bedeutet das konkret?
Machen Sie beim Vertragsabschluss falsche oder unvollständige Angaben zu gefahrerheblichen Umständen, kann der Versicherer je nach Schwere Ihres Verschuldens unterschiedlich reagieren. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung ist ein Rücktritt möglich, der auch rückwirkend den Schutz entfallen lässt; bei arglistiger Täuschung entfällt die Leistung ganz und der Vertrag kann angefochten werden. War die Verletzung leichter oder nicht ursächlich für den Leistungsfall, kommen stattdessen eine Kündigung oder eine Vertragsänderung zu anderen Bedingungen in Betracht. Steigt dabei der Beitrag um mehr als 10 Prozent oder wird der betroffene Umstand ausgeschlossen, dürfen Sie fristlos kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich bei Vertragsabschluss versehentlich etwas nicht angegeben habe?
Liegt weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor, darf der Versicherer nicht zurücktreten. Er kann den Vertrag dann mit einer Frist von einem Monat kündigen. Hätte er den Vertrag auch mit Kenntnis der Umstände – wenn auch zu anderen Bedingungen – geschlossen, entfällt sogar das Kündigungsrecht und es kommt stattdessen eine Vertragsänderung in Betracht.
Verliere ich rückwirkend meinen Versicherungsschutz, wenn der Versicherer zurücktritt?
Ja, im Fall des Rücktritts besteht auch für die Vergangenheit kein Versicherungsschutz. Tritt der Versicherer jedoch nach einem Leistungsfall zurück, bleibt er zur Leistung verpflichtet, wenn der verschwiegene Umstand weder für den Leistungsfall noch für die Leistungspflicht ursächlich war – außer bei arglistiger Verletzung.
Kann ich kündigen, wenn mein Beitrag nach einer Vertragsänderung steigt?
Ja. Erhöht sich der Beitrag durch die Vertragsänderung um mehr als 10 Prozent oder wird die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand ausgeschlossen, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung fristlos kündigen. Der Versicherer muss Sie auf dieses Kündigungsrecht hinweisen.
Was gilt bei arglistiger Täuschung?
Bei arglistiger Verletzung der Anzeigepflicht entfällt die Leistungspflicht des Versicherers. Zudem kann der Versicherer den Vertrag anfechten, wenn seine Entscheidung zur Vertragsannahme durch unrichtige oder unvollständige Angaben bewusst und gewollt beeinflusst wurde.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025