Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener kann der Versicherer die Zahlungsart oder Zahlungsweise für künftige Beiträge ändern, wenn der Versicherungsnehmer eine fehlgeschlagene Abbuchung selbst zu vertreten hat – etwa durch einen Widerspruch der Zahlung oder ein nicht gedecktes Konto.
Hat der Versicherungsnehmer eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten, kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Ein solches Vertretenmüssen liegt zum Beispiel vor bei:
- einem Widerspruch der Zahlung
- einem nicht gedeckten Konto
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Abbuchung scheitert und der Versicherungsnehmer dafür verantwortlich ist, darf der Versicherer für die Zukunft eine andere Zahlungsart oder Zahlungsweise festlegen. Als Beispiele für ein solches Verschulden gelten ein Widerspruch gegen die Zahlung oder ein Konto ohne ausreichende Deckung.
Häufige Fragen
Wann darf der Versicherer die Zahlungsart ändern?
Wenn der Versicherungsnehmer eine fehlgeschlagene Zahlung zu vertreten hat, kann der Versicherer für künftige Zahlungen eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise bestimmen.
Welche Fälle gelten als selbst zu vertretende fehlgeschlagene Zahlung?
Als Beispiele werden ein Widerspruch der Zahlung sowie ein nicht gedecktes Konto genannt.
Kann auch die Zahlungsweise geändert werden?
Ja, der Versicherer kann eine andere Zahlungsart und/oder Zahlungsweise für künftige Zahlungen festlegen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025