Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener müssen Versicherungsnehmer eine bereits bestehende oder nach Vertragsabschluss zusätzlich abgeschlossene Versicherung für ihr Tier bei einem anderen Versicherer unverzüglich melden – mit Name der Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art des Vertrages. Zudem sind vor Eintritt eines Leistungsfalls alle Maßnahmen für eine tierart-, tierschutz- und rassegerechte Unterbringung und Versorgung mit Futter und Wasser zu ergreifen.
Besteht für Ihr versichertes Tier bereits eine Versicherung bei einem anderen Versicherer, oder wird nach Abschluss dieses Vertrages eine zusätzliche Versicherung für Ihr versichertes Tier bei einem anderen Versicherer abgeschlossen, müssen Sie uns hierüber unverzüglich informieren. Dabei geben Sie an:
- Name der Gesellschaft
- Versicherungsscheinnummer
- Art des Vertrages
Vor Eintritt eines Leistungsfalls müssen Sie alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie zur Versorgung Ihres versicherten Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihr Tier bereits woanders versichert ist oder Sie später eine weitere Versicherung dafür abschließen, müssen Sie das dem Versicherer sofort mitteilen und dabei die Gesellschaft, die Versicherungsscheinnummer und die Art des Vertrages nennen. Außerdem sind Sie verpflichtet, Ihr Tier art-, schutz- und rassegerecht unterzubringen und es mit Futter und Wasser zu versorgen, bevor überhaupt ein Leistungsfall eintritt.
Häufige Fragen
Was muss ich melden, wenn mein Tier zusätzlich bei einer anderen Gesellschaft versichert ist?
Sie müssen unverzüglich über eine bestehende oder nach Vertragsabschluss zusätzlich abgeschlossene Versicherung informieren und dabei Name der Gesellschaft, Versicherungsscheinnummer und Art des Vertrages angeben.
Bis wann muss ich eine weitere Versicherung für mein Tier mitteilen?
Die Information muss unverzüglich erfolgen.
Welche Pflichten habe ich schon vor einem Leistungsfall bei der Versorgung meines Tieres?
Sie müssen vor Eintritt eines Leistungsfalls alle Maßnahmen zur tierart-, tierschutz- und rassegerechten Unterbringung sowie zur Versorgung Ihres Tieres mit Futter und Wasser ergreifen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Allgemeine 2025