Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener gilt als Zuchthündin ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird – diese Begriffsbestimmung legt fest, welche Tiere unter den Begriff Zuchthündin fallen.
Eine Zuchthündin ist ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund. Sie wird unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Begriff Zuchthündin bezeichnet eine weibliche Hündin, die fortpflanzungsfähig ist und tatsächlich zur Zucht verwendet wird. Voraussetzung ist dabei, dass die zuchthygienischen Vorgaben eingehalten werden.
Häufige Fragen
Was zählt als Zuchthündin?
Als Zuchthündin gilt ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund, der unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben zur Zucht eingesetzt wird.
Muss eine Zuchthündin fortpflanzungsfähig sein?
Ja, eine Zuchthündin ist definitionsgemäß ein fortpflanzungsfähiger weiblicher Hund.
Welche Voraussetzung gilt für den Zuchteinsatz?
Der Einsatz zur Zucht muss unter Einhaltung der zuchthygienischen Vorgaben erfolgen.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025