Bei der Hundekrankenversicherung der Uelzener liegt die maximale Versicherungsleistung im Schutz bei 1.500 € pro Versicherungsjahr, einschließlich eines vereinbarten Sonder-OP-Bausteins. Für Zuchthündinnen samt Welpen gilt derselbe Gesamtbetrag, während zusätzlich vereinbarte Bausteine für Reha und Zahnzusatz jeweils bis 1.000 € abdecken und ein Tarifwechsel die bereits genutzten Erstattungen anrechnet.
Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Darin ist der Sonder-OP-Baustein enthalten, sofern er vertraglich vereinbart wurde.
- Haben Sie eine Zuchthündin versichert, beträgt die maximale Versicherungsleistung für Ihre Zuchthündin und ihre Welpen insgesamt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Die maximale Versicherungsleistung pro Versicherungsjahr erhöht sich also bei Zuchthündinnen und ihren Welpen nicht.
Sofern vertraglich als Leistung gesondert vereinbart:
- Für Leistungen aus dem Reha-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
- Für Leistungen aus dem Zahnzusatz-Baustein erstatten wir maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Bei Tarifwechsel gilt
Erfolgt im laufenden Versicherungsjahr ein Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS, werden alle Erstattungen, welche innerhalb des jeweiligen Versicherungsjahres bereits anerkannt wurden, auf die jeweiligen Erstattungslimits des neu gewählten Tarifes angerechnet.
Was bedeutet das konkret?
Im BASIS-Schutz erhalten Sie pro Versicherungsjahr höchstens 1.500 €, wobei ein vereinbarter Sonder-OP-Baustein bereits eingerechnet ist. Bei einer versicherten Zuchthündin teilen sich Hündin und Welpen diesen Betrag, ohne dass sich das Limit erhöht. Für gesondert vereinbarte Reha- und Zahnzusatz-Bausteine gelten jeweils bis zu 1.000 € pro Jahr. Wechseln Sie während des Jahres den Tarif, werden bereits anerkannte Erstattungen auf die Limits des neuen Tarifs angerechnet.
Häufige Fragen
Wie viel zahlt der BASIS-Schutz maximal pro Jahr?
Die maximale Versicherungsleistung im BASIS-Schutz beträgt 1.500 € pro Versicherungsjahr, einschließlich des Sonder-OP-Bausteins, sofern dieser vertraglich vereinbart wurde.
Erhöht sich das Limit, wenn ich eine Zuchthündin mit Welpen versichert habe?
Nein. Für die Zuchthündin und ihre Welpen gelten insgesamt 1.500 € pro Versicherungsjahr. Das maximale Limit erhöht sich dadurch nicht.
Welche Grenzen gelten für den Reha- und den Zahnzusatz-Baustein?
Sofern gesondert vereinbart, erstattet die Uelzener für den Reha-Baustein maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr und für den Zahnzusatz-Baustein ebenfalls maximal 1.000 € pro Versicherungsjahr.
Was passiert mit bereits erhaltenen Erstattungen, wenn ich im laufenden Jahr den Tarif wechsle?
Bei einem Wechsel zwischen den Tarifen BASIS, PREMIUM oder PREMIUM PLUS im laufenden Versicherungsjahr werden alle bereits anerkannten Erstattungen auf die Erstattungslimits des neu gewählten Tarifs angerechnet.
Inhalte aus: Bedingungen Hundekrankenversicherung Basis 2025